Vorabklärung

Früh Klarheit schaffen, solange das Projekt noch formbar ist.

Die Vorabklärung unterstützt gemeinnützige Wohnbauträger dabei, zentrale Förderfragen frühzeitig zu erkennen – sobald erste Pläne und belastbare Projektdaten vorhanden sind.

Wann ist eine Vorabklärung sinnvoll?

Die Vorabklärung eignet sich für Projekte, die sich noch in einer relativ frühen Planungsphase befinden, aber bereits genügend konkret sind, um die wichtigsten Förderfragen beurteilen zu können.

  • Das Vorhaben und die Projektziele sind definiert.
  • Erste Pläne, Grundrisse oder ein Vorprojekt liegen bereits vor.
  • Wohnungsanzahl, Wohnungsmix und Flächen sind zumindest provisorisch bekannt.
  • Erste Angaben zu Kosten, Finanzierung und angestrebtem Baustandard sind vorhanden.
  • Wesentliche Anpassungen am Projekt sind noch möglich.
Der richtige ZeitpunktEine Vorabklärung sollte früh genug erfolgen, damit Erkenntnisse noch in die Projektierung einfliessen können – jedoch erst dann, wenn aussagekräftige Pläne und zentrale Projektdaten vorliegen.

Ablauf und Bearbeitungszeit

1

Unterlagen einreichen

Gesuchsformular und vorhandene Projektunterlagen vollständig übermitteln.

2

Prüfung

WOHNEN SCHWEIZ prüft das Projekt und klärt die wichtigsten Förderfragen.

3

Rückmeldung

Sie erhalten eine unverbindliche fachliche Einschätzung und Hinweise für das weitere Vorgehen.

3–8 Wochenübliche Bearbeitungszeit
Frühe Phaseaber mit vorhandenen Plänen
Unverbindlichkeine Darlehenszusage

Die konkrete Bearbeitungszeit hängt insbesondere vom Einreichezeitpunkt, der Vollständigkeit der Unterlagen und der aktuellen Auslastung ab.

Vorabklärung einreichen

Nutzen Sie das Gesuchsformular und reichen Sie die bereits vorhandenen Projektunterlagen mit ein.